Vermessungstechnische Baubetreuung

Unter der vermessungstechnischen Baubetreuung verstehen wir die Zusammenfassung der verschiedenen Schritte, wie wir Sie von der Planung an bis zur Umsetzung Ihres Bauvorhabens begleiten können.

Die üblichen Schritte sind

Check der Grundstückseigenschaften

Möglichst früh im Planungsprozess sollten die Grundstücks-Eigenschaften und Randbedingungen/Folgen einer Bebauung betrachtet werden.

Wir haben dafür unser Produkt Grundstücks-MATRIX entwickelt, die bis zu 195 Fragen an das Grundsück stellt.

Lageplan zu Planungszwecken

Der Lageplan zu Planungszwecken enthält von der Topografie angefangen über Kataster und Bauplanung- sowie Bauordnungsrecht alle Informationen, die dem Architekten und Entwurfsverfasser es ermöglichen, seinen Entwurf optimal auf das Grundstück mit seinenen Gegebenheiten einzupassen.

 

Lageplan zum Bauantrag

Der Lageplan zum Bauantrag beinhaltet zusätzlich zum Lageplan zu Planungszwecken das geplante Vorhaben und alle dafür nötigen Rechte wie Baulasten, Abstandflächen und private Rechte Dritter

 

Grobabsteckung

Nach dem Bauantrag wird über die Grobabsteckung mit Holzpflöcken die Lage des Vorhabens auf dem Grundstück dargestellt, damit z.B. eine Ausschachtung an der richtigen Stelle erfolgt.

Feinabsteckung

Bei der Feinabsteckung wird die genaue Lage des geplanten Gebäudes über ein Schnurgerüst in die Örtlichkeit übertragen und dem Polier übergeben. Wichtig sind hier die Rückversicherungspunkte, sodass die Baufirma selbst auch kontrollieren kann, falls es Probleme mit dem Schnurgerüst geben sollte.

 

Höhenübertragungen und Bauabsteckung

In vielen Bauvorhaben ist es notwendig, Höhen von Stockwerken, Fußbodenhöhen oder sonstige Höhenangaben im (Roh)bau anzugeben. Dies wird über Meterrisse im Gebäude visualisiert.

Genauso ist es oft nötig, die Lage von Wänden und Stützen genau anzugeben.

Sockelabnahme

Die Sockelabnahme bescheinigt nach §83 BauO NRW, dass das Gebäude in Grundriss und Höhenlage so errichtet wurde, wie es geplant/genehmigt wurde.

Dieses wird oft von Bauämtern aber vor allem auch Banken gefordert.

Gebäudeeinmessung

Jedes neu errichtete oder veränderte Gebäude muss nach dem Vermessungs- und Katastergesetz eingemessen und damit in die Katasterkarte übertragen werden.

Das hat heute zwei Gründe: zum Einen werden alle Kartenwerke heute aus den Katasterdaten abgeleitet, zum Anderen ist eine genaue Einmessung mit Bezug zu den Grundstücksgrenzen fundamental wichtig für die Bauämter, damit neue Bauvorhaben beurteilt werden können.