Bauleitplanung und Erschließung

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrument zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde in Deutschland. Sie ermöglicht Bauvorhaben, vermeidet städtebauliche Fehlentwicklungen und sorgt für eine sinnvolle Ordnung von Art und Maß der baulichen Nutzungen.

  • Zunächst wird in der vorbereitenden Bauleitplanung ein Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt. Dieser enthält behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung.
  • In der verbindlichen Bauleitplanung werden Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets erstellt. Diese regeln die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich.

 

Die Gemeinden sind für die Aufstellung der Bauleitpläne verantwortlich (kommunale Planungshoheit). Bei Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen (VBB) wird ein solcher Bebauungsplan für ein konkretes Vorhaben eines Investors erstellt.

Bezüglich der Schaffung von Baurecht und der Erschließung Ihrer Liegenschaft unterstützen wir Sie in folgenden Punkten:

  • Betreuung von Bauleitplanverfahren
  • Durchführung von vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren (VBB)
  • Organisation von Städtebaulichen Wettbewerben
  • Erstellung Städtebaulicher Konzepte
  • Erschließungsverträge
  • Vergabemitwirkung
  • Fachliche Beratung für Grundstückseigentümer und Entwickler