
Geohaus organisiert erfolgreich städtebaulichen Wettbewerb an der Duisburger Straße.
Einhelliges Lob erntet ÖbVI Dipl.-Ing. Martina Busch vom Investor Herrn Thomas Forstmann (Raffelberger Wohnimmobilien GmbH & Co.KG), der hochkarätigen Jury und beteiligten Architekten für die Organisation des städtebaulichen Wettbewerbs für ein schwieriges Gelände in Mülheim an der Ruhr. Der Siegerentwurf stammt von „RKW Architektur +“ in Düsseldorf.
Aus dem Erläuterungsbericht zum Siegerentwurf:
Städtebau
Das Grundstück bildet die Schnittstelle zwischen urbanem Verkehrsraum und intensiver Landschaft. Die neue Bebauung wird diese beiden Extreme nochmals deutlicher voneinander trennen und somit einen Beitrag zum Schutz des Landschaftsraums leisten. Die Emissionen des Straßenlärms, ausgerechnet auf der für den Aufenthalt günstigen Südseite des Planungsgebiets, stellen allerdings eine erhebliche Belastung für die zukünftige Nutzung als Wohnbebauung dar. Am nördlichen Rand des Baufeldes ist man der Landschaft am nächsten und vom Verkehrslärm weitesten entfernt. Daher wird dort der größte Teil der Baumasse konzentriert und als Riegel entlang der Baugrenze ausgebildet. Es entsteht ein neuer, halböffentlicher, durch grünter Freiraum auf der Südseite, der den Bewohnern eine ganz andere Qualität bieten kann als straßenbegleitende Bebauung. So ist es möglich, nutzbare Balkone, Terrassen und Loggien auf der Südseite anzuordnen. Zugleich werden Belange des Schallschutzes allein durch Distanz zur Lärmquelle erfüllt. Ergänzend können über Schallschutzmaßnahmen im Bereich der Balkone (Prallscheiben, verglaste Loggien) gute Wohnverhältnisse geschaffen werden. Dieser neue, halböffentliche Bereich entsteht auf einem Niveau knapp über Straßenhöhe. Der heutige Höhensprung um ca. 6m entfällt, da der Topografiesprung zur Aufnahme der Tiefgarage genutzt wird. Die Landschaftsbereich auf der Nordseite bietet wunderschöne Einblicke aus der Neubebauung heraus, ist jedoch kein für die Anwohner nutzbarer Bereich. Hier hat die Natur bis an die Bebauung heran ihr Vorrecht. Das Zurücksetzen der Bebauung hat zur Folge, dass der Straßenkorridor der Duisburger Straße nicht geschlossen wird. Das ist aber auch heute nicht der Fall, und wird dank der westlich anschließenden Grünbereich auch im weiteren Verlauf nicht erfolgen. Die bewusste Entscheidung, die Bebauung im Wesentlichen zurückzuversetzen, folgt somit auch der Logik, an dieser Stelle den Übergang von Stadt zu Landschaft zu thematisieren.
Zuviel ist zuviel. Schon aus Gründen der Durchlüftung wird der lange Riegel an einer Stelle unterbrochen. Hier wird die mindestens optische Verbindung zwischen den südorientierten Freibereichen und dem Landschaftsraum im Norden über einen Landschaftsbalkon hergestellt. Besucher können hier die Landschaft auf der Nordseite der Bebauung erleben, ihr nahekommen, aber, wie vorgesehen, sie nicht betreten. Nutzung hört an der Nordkante der Bebauung strikt auf.
Hochpunkt
Die Kurve der Duisburger Straße erzeugt einen besonderen Ort, der aus beiden Richtungen auf langer Strecke sichtbar ist. Hier positionieren wir einen Hochpunkt als räumlichen Gelenkpunkt zwischen den Richtungen der Duisburger Straße und auch zum Landschaftsraum: Genau an der Position des Hochpunktes ist der rückwärtige Riegel durchbrochen und bietet den Hochpunktbewohnern einen eigenen Landschaftsbezug.
Das Grundrisskonzept des Hochpunktes basiert auf seiner Lage an der Duisburger Straße. Weiten Ausblick gibt es in alle Richtungen, öffenbare Fenster und private Loggien aber nur auf den schallabgewandten Seiten, die bedarfsabhängig mit Schallschotten, schallabsorbierenden Materialien oder öffenbaren Loggiaverglasungen ausgestattet sind.
Der Hochpunkt gliedert auch die Freiräume des Planungsbereichs. Im Westen der Wohnhof, im ostender der Spielhof und dazwischen der Landschaftsbalkon.
Freiräume
Eines der Ziele der Planung ist es, die Baumkulisse zur Straße hin auszulichten, aber doch einzelne, wertvolle Bäume zu erhalten. Schon daher ist es notwendig deren Standort in der Böschung topographisch zu erhalten. Damit entsteht eine natürliche Abgrenzung zwischen halböffentlichem Vorbereich und Straßenraum. Die Freibereiche oberhalb der Garage und auf Straßenniveau sind sichtbar und auch erreichbar und gleichzeitig ein wenig abgegrenzt, was ihrem halböffentlichen Charakter entspricht. Die Trennung des südlich gelegenen, nutzbaren vom nördlich angrenzenden, schutzbedürftigen Freiraum führt dazu, dass sämtliche Nutzungen der Freibereiche auf der südlichen Gebäudeseite stattfinden. Es entsteht ein lebendiger Vorbereich mit Erschließungsfunktionen, aber auch Spielangeboten für Kinder und Verweilflächen für Bewohner und Nachbarn. Der Vorplatz übernimmt so auch die wichtige Funktion, die Neubebauung mit dem Vorhandenen zu Verzahnen.
Bebauung
Das Konzept greift den schon wegen der Grundwasserverhältnisse naheliegenden Gedanken auf, die „Tiefgarage“ oberhalb des unteren Geländeniveaus zu errichten. Der schöne Blick in die Landschaft nach Norden wäre aber viel zu schade, um dort auf der unteren Ebene nur eine Garage auszubilden. Daher sind hier der Garage vorgelagerte Maisonettewohnungen angeordnet, die eine Ebene höher erschlossen werden und einen erhöhten Wohnraum mit spektakulärem Blick durch hohe Fenster auf die Landschaftskulisse im Norden ausbilden
Nach Süden hin ist die Ansicht des Riegelbaus durch eine großzügige in Holzbau errichtete Balkonkulisse geprägt. Balkone und Loggien wechseln mit obergeschossigen Pflanzflächen, und, falls erforderlich, öffenbaren Schallschutzverglasungen. Es ergibt sich ein lebendiges Bild aus hölzernen Flächen, Pflanzen und Aufenthaltszonen, das die Aktivität im Freiraum in die Vertikale fortsetzt. Konstruktiv sind all diese Anbauten selbsttragend auf schlanken Stahlstützen und auf der „kalten Seite“, also ohne komplizierte Dichtung und Dämmung einfach herzustellen. Dementsprechend kann der eigentliche Baukörper sehr einfach, glatt und kostengünstig gestaltet werden, da ihm eine weitere Nutzungs- und Gestaltungsebene vorgelagert ist.
Erschließung
Wie bereits erwähnt, wird der ruhende Verkehr in einem Parkhaus unter dem Vorplatz untergebracht. Dies betrifft sowohl PKW als auch Fahrräder, die die Zufahrtsrampe von der Duisburger Straße aus nutzen können. Fußläufig, für Lieferverkehre, die Müllabfuhr und auch die Feuerwehr ist der Vorplatz befahrbar ausgestaltet. Ein Weg führt in einem Loup von der Duisburger Straße entlang der Neubebauung wieder zurück auf die öffentliche Verkehrsfläche. Gestalterisch wird dieser Weg in das Freiraumkonzept eingebettet.
Konstruktion / Nachhaltigkeit
Die vorgeschlagene Bebauung besteht aus einem hüllflächenoptimierten, einfachen Riegelbauwerk, das in nachhaltiger Holzhybridbauweise konzipiert ist. Diesem einfachen Riegel wird eine vielgestaltige Balkon- und Loggialandschaft vorgelagert, die vielfältigen Möglichkeiten zur Nutzung und Begrünung bietet. Der Einsatz von Stahlbeton wird dem Tiefgaragensockel und den brandschutztechnischen Notwendigkeiten wie Treppenhäusern vorbehalten. Es ist gewünscht, angesichts der sich abzeichnenden Verkehrswende alternative Nutzungsoptionen für die geplanten Stellplätze vorzuschlagen. Bei unserem Konzept ist eine Belichtung zumindest von Teilflächen sowohl auf der Nordseite durch den Topografiesprung, aber auch auf der Südseite durch abschnittsweisen Erhalt der begrünten Böschung möglich. Dies bietet die Möglichkeit, gewerbliche Nutzungen, ggf. unter Entfall der Zwischendecke des Parkhauses, zu implementieren.